Verhaltenskodex – Code of Conduct

Verhaltenskodex – Code of Conduct

1 Präambel

Die JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH aus Spangenberg gilt als einer der führenden Hersteller von Horizontal-, Vertikal- und Sonderbandsägemaschinen. Nach dem Motto KOMPETENZ BEIM SÄGEN vertrauen weltweit erfolgreiche Unternehmen auf JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH. Als mittelständischer Arbeitgeber von über 30 Mitarbeitenden in der Maschinenbauindustrie ist sich die Fa. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. Mit diesem Kodex möchten wir auf geltende Gesetze, Standards und rechtlichen Risiken aufmerksam machen. Wir erwarten von all unseren Mitarbeitenden, unseren Lieferanten, Kunden und Partnern, diese Werte zu respektieren und in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.
JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH tätig ist. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.

  • JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
  • JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
  • JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend  nachzukommen. Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.

2 Geltungsbereich

Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte dieses Codes of Conduct auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsspielräume zu fördern.

3 Kommunikation

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Codes of Conduct und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessensgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Geschäftspartner werden sensibel und vertraulich behandelt

4 Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH tätig ist. Dabei achtet JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH baut auf einen freien und fairen Welthandel.

5 Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.

6 Fairer Wettbewerb

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH ab.

7 Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.

8 Wahren von Verbraucherinteressen

Soweit Produkte und Leistungen von JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten.
JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.

9 Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH schützt die Umwelt und beugt Umweltverschmutzungen im Rahmen seiner Möglichkeiten vor. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH berücksichtigt seine Umweltschutzverpflichtungen und erfüllt seine verbindlichen Umweltschutzverpflichtungen. JAESPA verbessert kontinuierlich das Umweltschutzmanagement.

10 Schutz von Umwelt und Klima

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH wichtige Unternehmensziele. Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch beim Vertrieb unserer Produkte und Dienstleistungen achten wir darauf, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt und auf das Klima so gering wie möglich gehalten werden und auch darauf, dass unsere Produkte einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz bei unseren Kunden leisten. Jeder Mitarbeiter der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH trägt dabei die Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

11 Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH hierbei seine Lieferanten.

12 Beschäftigungsverhältnisse

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern.
Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.

13 Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme.
In jedem Fall beschäftigt JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

14 Ablehnen von Zwangsarbeit

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.

15 Grundsätze der Vergütung

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH nicht geduldet.

16 Arbeitszeiten

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH achtet darauf, dass:

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,
  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden

17 Koalitionsfreiheit

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen.

18 Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.

19 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden.

20 Auftreten in der Öffentlichkeit

Der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH - Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass durch sein Verhalten die Reputation des JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH nicht beschädigt wird. 

21 Notfallvorsorge

Der Begriff bezieht sich auf die Schritte, die Sie unternehmen, um vor, während und nach einem Notfall oder einer Naturkatastrophe Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Diese Pläne sind sowohl bei Naturkatastrophen als auch bei von Menschen verursachten Katastrophen wichtig für Ihre Sicherheit. Beispiele für Naturkatastrophen sind Überschwemmungen, Schneestürme, Tornados und Erdbeben.
Der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH Richtlinie zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unter Arbeits- und Gesundheitsschutz verstehet JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz unserer Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Unser oberstes Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Dritten.

Aus diesem Grund stellen wir sicher, dass alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen und Regelungen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände umgesetzt werden. Jede Führungskraft ist dafür verantwortlich, die Sicherheitsvorschriften zu kennen und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen bzw. deren Unterweisung durch Dritte sicherzustellen. Für die konsequente Einhaltung sind wir und alle Vorgesetzte und Mitarbeiter gleichermaßen verantwortlich. Alle Mitarbeiter haben die geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft als Mindeststandard sowie die entsprechenden Arbeitsanweisungen einzuhalten. Wie diese Regelungen im betrieblichen Alltag umzusetzen sind wird in einer jährlichen stattfindenden sicherheitstechnischen Unterweisung geschult, deren Teilnahme für alle Mitarbeiter verpflichtend ist. Des Weiteren gelten alle gesetzlichen Regelungen auch für externe Geschäftspartner, die auf unserem Betriebsgelände Arbeiten durchführen.

22 Arbeitsbedingungen und -umfeld

Neben den direkten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen sorgen wir außerdem für ein sicheres und die Gesundheit erhaltendes Arbeitsumfeld. Dazu gehören insbesondere die folgenden Handlungsfelder.

  • Verwendung von Betriebsmitteln

Als Vorsorgemaßnahme gegen Arbeitsunfälle dürfen alle betrieblichen Einrichtungen und Anlagen nur dienstlich und für die entsprechenden Zwecke genutzt werden, sofern die private Nutzung nicht ausdrücklich gestattet wird. Die am Arbeitsplatz eingesetzten Betriebsmittel entsprechen den einschlägigen Vorschriften. Um dies sicherzustellen, halten wir alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen stets auf dem neuesten Stand und führen regelmäßige Inspektionen und Prüfungen durch.

  • Arbeitsplatzergonomie

Als weitere Vorsorgemaßnahme gegen Arbeitsunfälle
und insbesondere gegen Berufskrankheiten richten wir alle Arbeitsplätze nach gesetzlichen und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen sowie arbeitsmedizinischen Regeln ein, sodass die Arbeitsleistung unfallfrei und belastungsarm erfolgen kann.

  • Gesundheitsförderung

Dies unterstützen wir zusätzlich durch die Bereitstellung von ergonomischen Hilfsmitteln und Schutzausrüstungen sowie durch Vorbeugeprogramme und Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit unserer Mitarbeiter erhalten und fördern. 

Selbstverständlich stellen wir außerdem saubere und zahlenmäßig ausreichende sanitäre Einrichtungen sowie Umkleide-, Aufenthalts- und Pausenräume zur Verfügung, die für unsere Mitarbeiter jederzeit frei zugänglich sind.

23 Unfall- und Störungsmanagement

Der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH Unfall- und Störungsmanagement basiert vor allem auf dem Grundsatz der Prävention. Neben den zuvor genannten Regelungen zum unmittelbaren Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter fallen hierunter vor allem der Schutz vor Feuer, Unfällen und giftigen Substanzen.

  • Notfallvorsorge

Schutz erreicht JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH zum einen durch präventive Maßnahmen. Dazu gehören die klaren Arbeitsanweisungen und Regelungen zur Unfall-prävention, deren Einhaltung durch die Führungskraft überwacht wird. Diese werden durch diverse technische Einrichtungen unterstützt, zu denen unter anderem Sicherheitseinrichtungen an den Maschinen und Anlagen wie auch Beleuchtungs-, Belüftungs- und Heizungsanlagen gehören.
Zum anderen erreicht JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH diesen Schutz durch regelmäßiges Training des Notfalls im Rahmen unserer jährlichen Arbeitssicherheitsunter-weisung, deren Teilnahme verpflichtend für alle Mitarbeiter ist. Diese umfasst unter anderem die korrekte Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung, die Handhabung von Gefahrstoffen und Chemikalien, Haut- und Gesundheitsschutz, der Umgang mit technischen Betriebsmitteln, das Verhalten im Brand- und Gefahrenfall und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

  • Unfallmeldung

Sollte trotz aller Maßnahmen ein Arbeitsunfall oder andere Störungen auftreten sind diese umgehend zu melden.
Dies betrifft insbesondere Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters oder Dritten zur Folge hat. Solche werden frühestmöglich an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet und im Ersthelferbuch dokumentiert. Die Unfallmeldung muss den Unfallhergang, die Unfallfolge, die Unfallursache sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung ähnlicher Unfälle beinhalten. Die Umsetzung solcher Maßnahmen soll schnellstmöglich konzipiert und umgesetzt werden.

  • Brandschutz

Auch der Brandschutz basiert auf präventiven Maßnahmen und folgt den gesetzlichen Regelungen. So findet das Verhalten im Brandfall ebenfalls Berücksichtigung in der jährlichen Sicherheitsunterweisung. Des Weiteren sind geschulte Brandschutzhelfer benannt, die unsere Mitarbeiter bei Fragen unterstützen.
Außerdem sind alle unsere Einrichtungen und Anlagen so konzipiert, dass die Brandgefahr möglichst geringgehalten wird, was wir durch regelmäßige Wartungen und Prüfungen (z.B. durch den TÜV oder andere Prüfinstitute) dieser sicherstellen.

24 Energieeffizienz und Energiesparen

Die Erhöhung der Endenergieeffizienz ist eine Teilmenge der Möglichkeiten zum Energiesparen. Benutzung von energierelevanten Produkten oder Dienstleistungen möglich. Dabei geht es letztlich um den Erhalt bzw. die Ermöglichung von energieverbrauchsfreieren Nutzengenerierungen und somit die Begrenzung des Wachstums an Abhängigkeit von energieverbrauchenden Produkten und Dienstleistungen
Beispiele für Energiesparhandlungen sind:

  • Die bisher hohe Temperatur in Arbeits- und Verwaltungsräumen der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH auf einen allgemein als angenehm empfundenen Wert zu senken, ist durchaus eine Energieeffizienzmaßnahme.
  • Der Ausstieg aus der Produktion alter energieintensiver und ineffizient ausgelasteter Maschinen und Anlagen und die Zusammenarbeit mit externen Zulieferern zur Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten ist durchaus ein Maß für Energieeffizienz.

25 Abfallvermeidung

Ziel der Abfallpolitik des Unternehmens JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH ist die Abfälle vermeiden zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Gewährleistung des Schutzes von Menschen und Umwelt
Ansatzpunkte, die zur Abfallreduzierung im Unternehmen JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH führen, sind:

  • Geringer spezifischer Materialeinsatz
  • Erhöhung des Anteils an Sekundärrohstoffen
  • Verpackungsarm
  • Weiternutzung
  • Lange Nutzungsphasen und Reparaturfreundlichkeit
  • Geringes Aufkommen an produktspezifischen Abfällen
  • Schadstoffarme Verfahren und Produkte

26 Erneuerbare Energien

Der Energieverbrauch für Strom, Dampf, Wärme und Kühlung verursacht oft den Großteil der CO₂-Emissionen in Unternehmen. Der Wechsel zu Strom aus erneuerbaren Energien ist daher eine zentrale Maßnahme, um die Scope-2-Emissionen und damit den CO₂-Fußabdruck zu reduzieren.
Mit Herkunftsnachweisen kauft JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH den Großteil des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen.
Die Politik von JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH für den Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien führt zu einer Reduzierung unseres CO2-Fußabdrucks und zum Erreichen unserer Reduktionsziele.

27 Wasserqualität, - verbraucht und - wirschafst

JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH verfolgt folgende Grundprinzipien in Bezug auf Wasser: Wirtschaften ohne schädliche Einflüsse auf unser Wasser!

  • Schütze das Trinkwasser vor Ort vor übermäßiger Nutzung und Verschmutzung
  • Der Produktionsprozess wird optimiert, sodass Wasser effizient genutzt und übermäßiger Wasserverbrauch verhindert wird. Der begrenzte Wasserverbrauch wird im Produktionsprozess der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH hauptsächlich auf den kommunalen und häuslichen Bedarf reduziert
  • Durch die Einsparung von Wasser unterstützen wir die JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH in ihrem Bestreben, umweltschonend zu produzieren.

28 Lärmemisionen

Lärmemissionen sind für den Umweltschutz, die Lebensqualität und die Gesundheit der Mitarbeiter der JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH von entscheidender Bedeutung. Durch die Ermittlung der Ursachen von Lärmemissionen und die Umsetzung gezielter Lärmminderungsmaßnahmen trägt die JAESPA Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH zur Reduzierung der Lärmbelastung in der Umwelt und im städtischen Raum bei. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten – vom Management bis zum einzelnen Arbeitnehmer – zusammenarbeiten, um die Lärmemissionen zu reduzieren und so ein gesundes Arbeitsumfeld zu erhalten.

Geschäftsführer - Dipl. -Ing. Hristo Kirilov   

Prokurist - Thomas Werk

Spangenberg, Februar 2025  


      

Jaespa Maschinenfabrik Karl Jäger GmbH

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